Das nationale Tierzuchtgesetz regelt die Tierzucht für Pferde, Esel, Rinder, Wasserbüffel, Schweine, Schafe und Ziegen. TGRDEU bietet Ihnen dazu Informationen über die anerkannten Zuchtverbände und reproduktionstechnischen Einrichtungen.
Anmerkung: Legende zu den Daten der "Ausnahmeregelung" -
„1“ Züchtung einer neuen Rasse (Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012;
„2“ Wiederherstellung einer Rasse (Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012;
„3“ Aufstieg der Nachkommen von Tieren von der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs in die Hauptabteilung (Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/1012);
„4“ Für Zuchtprogramme bei einer gefährdeten Rasse im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2016/1012
Das nationale Tierzuchtgesetz regelt die Tierzucht für Pferde, Esel, Rinder, Wasserbüffel, Schweine, Schafe und Ziegen. TGRDEU bietet Ihnen dazu Informationen über die anerkannten Zuchtverbände und reproduktionstechnischen Einrichtungen.
Anmerkung: Legende zu den Daten der…