Informationen gemäß Tierzuchtrecht

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Das nationale Tierzuchtgesetz regelt die Tierzucht für Pferde, Esel, Rinder, Wasserbüffel, Schweine, Schafe und Ziegen. TGRDEU bietet Ihnen dazu Informationen über die anerkannten Zuchtverbände und reproduktionstechnischen Einrichtungen. Anmerkung: Legende zu den Daten der "Ausnahmeregelung" - „1“ Züchtung einer neuen Rasse (Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012; „2“ Wiederherstellung einer Rasse (Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012; „3“ Aufstieg der Nachkommen von Tieren von der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs in die Hauptabteilung (Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/1012); „4“ Für Zuchtprogramme bei einer gefährdeten Rasse im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2016/1012

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Letzte Änderungen
29.08.2024
Veröffentlichungsdatum
27.08.2024
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BLE
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